Allgemeine Bedingungen und Haftung

Ein Vertrag kommt unter Vorbehalt zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den abgeschlossenen Vertrag. Die Person, die den Vertrag für sich und/oder Dritte abschließt, haftet in erster Linie für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Die Beschädigung von Sachen des Hotels Tiefenhagen Sauerland oder deren Diebstahl gehen zu Lasten des Verantwortlichen oder Verantwortlichen.
Die Hotelleitung des Hotel Tiefenhagen Sauerland haftet nicht für Personen-, Sach- oder Folgeschäden jedweder Art.
Der Aufenthalt im Hotel erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Bei Diebstahl oder Vandalismus wird sofort die Polizei hinzugezogen oder die Zufügung von Körperverletzung bei der Polizei angezeigt.
Das Mitnehmen von Speisen und deren Verzehr auf den Zimmern ist nicht gestattet, dies gilt auch für selbst mitgebrachte alkoholische Getränke.
In unserem Restaurant können Sie eine Mahlzeit von der Speisekarte genießen. Sie sind nicht verpflichtet, in unserem Restaurant zu essen und können auch draußen essen, solange die Speisen nicht auf die Zimmer gebracht werden.
bei einnahme der mahlzeiten auf den zimmern werden 15 euro pro zimmer pro person und nacht berechnet
Wir haben auch eine Anti-Raucher-Politik in den Zimmern. Wenn Sie rauchen möchten, können Sie am Haupteingang des Hotels rauchen. Werden Zigaretten- und/oder Betäubungsmittelspuren gefunden, werden 250 Euro berechnet
Hausregeln:
⦁ Der Besitz oder Gebrauch von Betäubungsmitteln ist NICHT erlaubt.
⦁ Der Besitz von Hand- oder Schusswaffen ist NICHT erlaubt, in diesem Fall wird sofort die Polizei verständigt.
⦁ Das Hotel Tiefenhagen Sauerland ist ein Nichtraucherhotel.
⦁ Das Mitbringen und Konsumieren eigener Getränke ist im und um das Hotel NICHT gestattet.
⦁ Das Rauchen in den Zimmern und öffentlichen Bereichen ist NICHT gestattet, bei Zuwiderhandlung kann das Hotel ein Bußgeld von € 250,00 verhängen
⦁ Haustiere sind im Hotel NICHT erlaubt
⦁ Bei Fehlverhalten werden Sie aufgefordert, das Hotel unverzüglich zu verlassen